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IDM - Informationszentrale Deutsches Mineralwasser
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 » Vom Ursprung bis ins Glas » Mineralwasser-Qualität: amtlich anerkannt

Mineralwasser ist ein Naturprodukt, das in einer eigenständigen Verordnung gesetzlich geregelt ist, der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV). Darin ist detailliert festgehalten, wie ein Mineralwasser zu fördern und zu deklarieren ist. Als einziges deutsches Lebensmittel bedarf es einer amtlichen Anerkennung, die mehr als 200 Einzeluntersuchungen umfasst. Brunnenbetriebe, Behörden und unabhängige Labors sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die natürliche Mineralwasser-Qualität gewährleistet ist. Bei den Mineralbrunnen selbst erfolgen die Analysen zum Teil mehrmals täglich.

Zur Bewahrung seiner natürlichen Reinheit muss Mineralwasser noch am Quellort in die für den Verbraucher bestimmten Flaschen bzw. Verpackungen abgefüllt werden. Nur wenige Behandlungsverfahren sind erlaubt, wie die Zugabe oder Verringerung von Kohlensäure oder der Entzug von Eisen und Schwefel. All dies geschieht auf natürliche Weise durch Belüftung oder Filtration. Die sogenannte Entschwefelung und Enteisenung werden aus geschmacklichen und optischen Gründen vorgenommen.

Förderung, eventuell Behandlung und Abfüllung des Mineralwassers erfolgen in einem geschlossenen, sehr aufwändigen und genau kontrollierten maschinellen Vorgang. So ist die natürliche Reinheit von Mineralwasser garantiert – von der Quelle bis zum Verbraucher.

Lernen Sie das Etikett lesen, denn „was drin ist, steht drauf“.